Maximilian Weltin e.U.

  1. Geltung

    1. Maximilian Weltin e.U. – im Folgenden „Anbieter“ genannt – erbringt Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, E-Commerce, Shopentwicklung, webbasierter Software, technischer Beratung, Wartung, Support, Schnittstellenentwicklung, Systemintegration und damit zusammenhängender digitaler Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er den Vertrag als Unternehmer und nicht als Verbraucher abschließt.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde, selbst wenn bei späteren Aufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    4. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die bloße Kenntnis oder widerspruchslose Leistungserbringung durch den Anbieter stellt keine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar.
    5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Einzelauftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
  2. Vertragsabschluss

    1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Anbieters, die Leistungsbeschreibung, der Auftrag des Kunden oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung, in der Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind.
    2. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
    3. Erteilt der Kunde einen Auftrag, ist er an diesen zwei Wochen ab Zugang beim Anbieter gebunden. Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Bestätigung in Textform oder durch tatsächliches Tätigwerden des Anbieters erfolgen.
    4. Ein Vertrag kommt jedenfalls zustande, wenn der Anbieter mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Leistungsumfang, Projektabwicklung und Mitwirkungspflichten

    1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft, der Projektbeschreibung, dem Wartungs- oder Supportvertrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
    2. Soweit ein Werk oder ein abgrenzbarer Projektteil geschuldet ist, stellt der Anbieter dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Die Bereitstellung kann insbesondere auf einer Testumgebung, Staging-Umgebung, Entwicklungsumgebung oder durch Übergabe von Dateien, Zugangsdaten oder sonstigen Projektergebnissen erfolgen.
    3. Der Kunde hat das bereitgestellte Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen ab Bereitstellung zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich zu rügen. Allgemeine Beanstandungen ohne konkrete Fehlerbeschreibung gelten nicht als Mängelrüge.
    4. Wesentliche Mängel sind solche, die die vereinbarte Hauptfunktion erheblich beeinträchtigen oder eine bestimmungsgemäße Nutzung unmöglich machen. Geringfügige Mängel, Darstellungsabweichungen ohne wesentliche Funktionsbeeinträchtigung oder bloße Geschmacksfragen hindern die Abnahme nicht.
    5. Erklärt der Kunde innerhalb der Prüffrist keine Freigabe und erhebt er keine konkrete Mängelrüge, kann der Anbieter den Kunden einmalig unter Setzung einer weiteren Frist von fünf Werktagen zur Erklärung auffordern. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine konkrete Mängelrüge, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
    6. Eine Abnahme gilt jedenfalls als erfolgt, wenn der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv nutzt, veröffentlicht, Dritten zugänglich macht, damit Umsätze erzielt oder auf Grundlage des Arbeitsergebnisses weitere Leistungen beauftragt, ohne sich die Abnahme ausdrücklich vorzubehalten.
    7. Versteckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, bleiben von einer Abnahmefiktion unberührt und sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien, insbesondere Fotos, Logos, Marken, Texte, Produktdaten, Preise, Rechtstexte, Bilder, Videos und sonstige Inhalte, auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie auf Rechte Dritter zu prüfen. Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    9. Wird der Anbieter wegen vom Kunden bereitgestellter, veranlasster oder freigegebener Inhalte, Daten oder Materialien von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Anbieters beruht.
    10. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, technischen Unterlagen, Produktdaten, Rechtstexte, Freigaben, Ansprechpartner, Serverzugänge, API-Zugänge, Zahlungsanbieter-Zugänge, Plugin-Lizenzen, Hostinginformationen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
    11. Verzögerungen, Mehraufwände oder Fehler, die auf unrichtige, unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben oder Mitwirkungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Termine verschieben sich zumindest um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich eines angemessenen Wiederanlaufzeitraums.
  4. Fremdleistungen, Drittanbieter und Subunternehmer

    1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Dritte, freie Mitarbeiter, technische Dienstleister, Hostinganbieter, Lizenzanbieter, Softwareanbieter, API-Anbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
    2. Kostenpflichtige Fremdleistungen, Lizenzen, Plugins, Themes, Fonts, Stockmedien, Hostingpakete, Domains, Zahlungsanbieter, API-Dienste, SaaS-Dienste oder sonstige Drittanbieterleistungen werden dem Kunden nur dann zusätzlich verrechnet, wenn sie im Angebot enthalten sind, vom Kunden beauftragt wurden oder zur Durchführung des Auftrags nachträglich erforderlich werden und der Kunde darüber informiert wurde.
    3. Verträge mit Drittanbietern können je nach Projektgestaltung entweder vom Kunden selbst oder vom Anbieter im Namen oder auf Rechnung des Kunden abgeschlossen werden. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Preisänderungen, Lizenzänderungen, Funktionsänderungen, Ausfälle oder Einstellungen von Diensten unabhängiger Drittanbieter, sofern diese nicht vom Anbieter verschuldet wurden.
    4. Soweit eingesetzte Dritte als Subauftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinn tätig werden, gelten zusätzlich die Regelungen zur Auftragsverarbeitung und Datenschutzvereinbarung.
    5. Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Kompatibilität oder unveränderte Funktion von Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Plugins, Themes, Schnittstellen, Zahlungsdiensten, Versanddiensten, Trackingdiensten, KI-Diensten, APIs oder sonstigen externen Systemen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Termine und Projektverzögerungen

    1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Sonstige Terminangaben sind unverbindliche Planungs- oder Zieltermine.
    2. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt. Verzögerungen durch fehlende Inhalte, verspätete Freigaben, nicht verfügbare Ansprechpartner, fehlende Zugangsdaten, technische Probleme beim Kunden, Verzögerungen bei Drittanbietern oder nachträgliche Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
    3. Gerät der Anbieter mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst geltend machen, nachdem er dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
    4. Schadenersatz wegen Verzugs ist nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
    5. Unvorhersehbare oder vom Anbieter nicht beherrschbare Ereignisse, insbesondere Ausfälle von Hostingdiensten, Netzwerken, APIs, Zahlungsanbietern, Drittsoftware, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, höhere Gewalt oder erhebliche technische Störungen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
  6. Rücktritt vom Vertrag

    1. Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
    2. Der Anbieter ist weiters zum Rücktritt berechtigt, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und der Kunde auf Verlangen des Anbieters weder eine angemessene Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt.
    3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Anbieter bleiben Ansprüche auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Ersatz notwendiger und angemessener Aufwendungen unberührt.
    4. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück oder verhindert er die weitere Durchführung des Auftrags, hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie der bereits angefallenen oder nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen.
  7. Honorar, Mehraufwand und Vergütung

    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Anbieters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht oder ein abgrenzbarer Projektteil bereitgestellt wurde. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen.
    2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungswünsche, zusätzliche Funktionen, zusätzliche Designvarianten, Inhaltsarbeiten, Datenbereinigung, Datenimport, Fehlerbehebung aufgrund kundenseitiger Änderungen, Anpassungen an Drittsoftware, zusätzliche Meetings, Eilaufträge, Schulungen, Dokumentation, Support und Wartung.
    3. Alle dem Anbieter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden notwendigen und angemessenen Barauslagen, Fremdkosten, Lizenzkosten, Reisekosten, Spesen oder sonstigen projektbezogenen Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen, sofern sie vereinbart, vom Kunden veranlasst oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
    4. Soweit nach Abschnitt 11 gesonderte Rechteübertragungen, erweiterte Nutzungsrechte, Herausgaben, technische Bereitstellungen oder zusätzliche Nutzungsarten vereinbart werden, sind diese gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich bereits vom vereinbarten Honorar umfasst sind.
    5. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
    6. Erkennt der Anbieter, dass die voraussichtlichen Kosten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag wesentlich überschreiten werden, informiert er den Kunden darüber.
    7. Beauftragt der Kunde nach Information über eine wesentliche Kostenüberschreitung die Fortsetzung der Leistungen, nimmt er die Leistungen weiter in Anspruch oder widerspricht er nicht innerhalb angemessener Frist, dürfen die Leistungen fortgesetzt und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
    8. Mehraufwand, der durch Änderungswünsche des Kunden, verspätete Mitwirkung, unvollständige Informationen, technische Probleme beim Kunden, Änderungen durch Dritte, Drittsoftware, Schnittstellen, Hostingumgebungen oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände entsteht, ist gesondert zu vergüten.
    9. Für Leistungen, die vom Kunden beauftragt, begonnen, aber aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, nicht fertiggestellt, nicht abgerufen, nicht freigegeben oder nicht verwendet werden, steht dem Anbieter eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwände zu.
    10. Mit der Bezahlung einer Vergütung für nicht fertiggestellte, nicht verwendete oder nicht freigegebene Leistungen erwirbt der Kunde keine weitergehenden Nutzungsrechte, sofern solche Rechte nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  8. Wertsicherung

    1. Für laufende oder wiederkehrende Entgelte wird Wertbeständigkeit vereinbart.
    2. Als Maß der Berechnung dient der von Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index.
    3. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Anpassung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
  9. Zahlung

    1. Rechnungen des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    2. Bei Zahlungsverzug gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, insbesondere Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, zu ersetzen, soweit diese gesetzlich zulässig und angemessen sind.
    4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten oder auszusetzen. Dies gilt insbesondere für laufende Entwicklung, Wartung, Support, Updates, Übergaben, Produktivsetzungen und Erweiterungen. Der Kunde bleibt zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen verpflichtet.
    5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen erhält der Kunde lediglich ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht an den betroffenen Leistungen. Die endgültige Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der jeweils dafür vereinbarten Vergütung.
    6. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.
  10. Präsentationen, Konzepte und Vorleistungen

    1. Für die Teilnahme an Präsentationen, die Erstellung von Konzepten, Angeboten mit erheblichem Ausarbeitungsaufwand, technischen Analysen, Prototypen oder sonstigen Vorleistungen steht dem Anbieter ein angemessenes Honorar zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Erhält der Anbieter nach einer Präsentation oder Konzeptphase keinen Auftrag, bleiben alle präsentierten Unterlagen, Ideen, Konzepte, Entwürfe, technischen Lösungsansätze und sonstigen Leistungen im Eigentum des Anbieters.
    3. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, Präsentationsunterlagen, ausgearbeitete Konzepte, Entwürfe, Prototypen, konkrete technische Lösungsvorschläge oder sonstige vom Anbieter erstellte Unterlagen zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder durch Dritte umsetzen zu lassen.
    4. Die Zahlung eines Präsentations- oder Konzepthonorars begründet keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte, sofern solche Rechte nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt wurden.
    5. Der Anbieter bleibt berechtigt, nicht beauftragte oder nicht genutzte allgemeine Ideen, Methoden, Erfahrungen, technische Lösungsansätze und Know-how anderweitig zu verwenden, sofern dadurch keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt und keine konkret für den Kunden geschützten Ausarbeitungen übernommen werden.
  11. Nutzungsrechte, Software, Source-Code und Drittkomponenten

    1. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
    2. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung der erstellten Website, des Shops, der webbasierten Software, der Konfiguration, der Designs, der kundenspezifischen Programmbestandteile und sonstigen digitalen Arbeitsergebnisse im vereinbarten Projektkontext.
    3. Bei kompilierter, gebündelter, minifizierter, transpilierter oder sonst technisch aufbereiteter Software schuldet der Anbieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ausschließlich die Bereitstellung der lauffähigen Programmfassung im vereinbarten Umfang und Zielformat. Dies kann insbesondere ein ausführbares Programm, ein Web-Build, ein App-Bundle, ein Installationspaket, ein Modul, ein Plugin, ein Container, ein kompiliertes Paket oder ein sonstiges Auslieferungsformat sein.
    4. Die Übergabe einer lauffähigen Programmfassung begründet keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsdateien, Build-Prozessen, Entwicklungsdokumentation, internen Werkzeugen, Repositories, Git-Historien oder sonstigen Entwicklungsunterlagen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    5. Source-Code, Projektdateien, Arbeitsdateien, Rohdaten, Build-Dateien, Entwicklungsumgebungen, Repositories, Git-Historien, interne Tools, Bibliotheken, wiederverwendbare Codebestandteile, Deployment-Skripte, Konzepte, nicht ausgewählte Entwürfe und sonstige interne Arbeitsmittel des Anbieters sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn ihre Übergabe ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    6. Soweit für den Betrieb einer Website, eines Shops, einer webbasierten Software oder einer sonstigen digitalen Anwendung Dateien auf einem Server, in einer Produktivumgebung, in einer Testumgebung oder in einem Repository bereitgestellt werden, erhält der Kunde daran ausschließlich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende Herausgabe oder Übertragung interner Arbeitsmittel ist damit nicht verbunden.
    7. Wird die Übergabe von Source-Code, Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsdateien oder sonstigen Entwicklungsunterlagen ausdrücklich vereinbart, erfolgt diese erst nach vollständiger Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung. Der Anbieter ist berechtigt, für die Übergabe, Aufbereitung, Dokumentation, Bereinigung oder technische Bereitstellung solcher Unterlagen eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
    8. Nicht übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte an internen Arbeitsmitteln, Rechte an wiederverwendbaren Bibliotheken, Frameworks, Standardmodulen, Entwicklungstools, Know-how, Methoden, Konzepten, nicht ausgewählten Entwürfen, Rohdaten, Git-Historien, Build-Prozessen oder sonstigen allgemeinen Ressourcen des Anbieters.
    9. Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, technische Lösungsansätze, wiederverwendbare Codebestandteile, Bibliotheken, Templates, Snippets, Komponenten und Erfahrungswissen auch für andere Kunden und eigene Produkte zu verwenden, sofern dadurch keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
    10. Open-Source-Software, Standardsoftware, Drittplugins, Themes, Frameworks, Engines, Middleware, Asset-Store-Inhalte, Marketplace-Assets, Fonts, Stockmedien, Bibliotheken, APIs, SaaS-Dienste und sonstige Drittanbieterbestandteile unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter verschafft daran keine weitergehenden Rechte, als nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig sind.
    11. Abweichende Verpflichtungen aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder aus anwendbaren Lizenzbedingungen bleiben unberührt. Soweit eingesetzte Komponenten eine Bereitstellung von Quellcode, Lizenzhinweisen oder sonstigen Informationen verlangen, gilt diese Verpflichtung ausschließlich im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen.
    12. Der Kunde ist nach vollständiger Bezahlung berechtigt, die individuell für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke durch eigene Mitarbeiter oder Dritte warten, ändern oder weiterentwickeln zu lassen. Für Fehler, Sicherheitsprobleme, Kompatibilitätsprobleme oder Schäden, die durch solche Änderungen entstehen, haftet der Anbieter nicht.
    13. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, eigenständige Vermarktung, Weiterveräußerung oder Verwendung der Leistungen außerhalb des vereinbarten Projektzwecks ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig, sofern es sich nicht um Bestandteile handelt, deren Lizenzbedingungen eine solche Nutzung erlauben.
    14. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Leistungen so zu erstellen, dass sie ohne weiteres in beliebigen anderen Systemen, Hostingumgebungen, Softwareversionen, Themes, Plugins, Drittplattformen oder Entwicklungsumgebungen lauffähig oder bearbeitbar sind, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  12. Verschwiegenheit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, technischen Informationen, Kundendaten, Projektinformationen und sonstigen vertraulichen Umstände geheim zu halten.
    2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
    3. Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm betriebenen Website, des Shops, der Webanwendung, der eingesetzten Trackingdienste, Cookie-Lösungen, Newsletterdienste, Zahlungsdienste, Formulare, Produktdaten, Kundendaten und Inhalte verantwortlich, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich eine eigene datenschutzrechtliche Beratung oder Umsetzung bestimmter Datenschutzmaßnahmen übernommen hat.
    4. Soweit der Anbieter im Rahmen von Entwicklung, Wartung, Hostingunterstützung, Support, Fehleranalyse, Datenmigration, Shopbetreuung oder Softwarebetrieb personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
    5. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, dokumentierter Weisungen des Kunden oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Weisungen rechtmäßig sind.
    6. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und die Voraussetzungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung eingehalten werden.
    7. Soweit der Anbieter Zugangsdaten zu Systemen des Kunden erhält, darf er diese ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, nicht mehr benötigte Zugänge nach Projektabschluss zu ändern oder zu deaktivieren, sofern keine laufende Wartung oder Betreuung vereinbart ist.
  13. Kennzeichnung und Referenzen

    1. Der Anbieter ist berechtigt, bei von ihm erstellten Websites, Shops oder Softwareoberflächen in angemessener Form auf seine Urheberschaft oder Leistungserbringung hinzuweisen, sofern dies branchenüblich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Produktivsetzung oder Projektabschluss als Referenz zu nennen und dabei Namen, Firma, Logo, eine allgemeine Projektbeschreibung und öffentlich zugängliche Projektabbildungen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
    3. Bei Projekten, die einer Vertraulichkeitsvereinbarung, einem White-Label-Verhältnis oder besonderen Geheimhaltungsinteressen unterliegen, erfolgt eine Referenznennung nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
  14. Gewährleistung

    1. Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die von ihm erbrachten Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme oder Übergabe im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
    2. Der Kunde hat bereitgestellte Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Bereitstellung, Abnahme oder Produktivsetzung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
    3. Eine Mängelrüge hat eine konkrete Beschreibung des Mangels, der betroffenen Funktion, der Systemumgebung, der Schritte zur Reproduktion und – soweit möglich – Screenshots, Fehlermeldungen oder sonstige Nachweise zu enthalten. Der Kunde hat dem Anbieter die zur Prüfung und Mängelbehebung erforderlichen Zugänge, Informationen und Mitwirkungen bereitzustellen.
    4. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln steht dem Anbieter zunächst das Recht zu, den Mangel durch Verbesserung, Austausch, Workaround oder sonstige angemessene Nacherfüllung zu beheben. Der Anbieter kann die Art der Mängelbehebung nach sachlichen und technischen Gesichtspunkten wählen.
    5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Hostingumgebungen, fehlende Updates, geänderte Drittsoftware, geänderte Schnittstellen, Browseränderungen, Serverumstellungen, Sicherheitsmaßnahmen Dritter, Schadsoftware, fehlerhafte Inhalte oder vom Kunden bereitgestellte Daten verursacht wurden.
    6. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Versionen von Content-Management-Systemen, Shop-Systemen, Plugins, Themes, Browsern, Betriebssystemen, Serverumgebungen, Zahlungsanbietern, APIs oder sonstigen Drittkomponenten, sofern keine laufende Wartung oder entsprechende Anpassung ausdrücklich vereinbart wurde.
    7. Eine Gewähr für wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Zugriffszahlen, Suchmaschinenrankings, Conversion Rates, Umsätze, rechtliche Zulässigkeit von Kundengeschäftsmodellen oder die dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
  15. Haftung und Schadenersatz

    1. Der Anbieter haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach mit dem für den betroffenen Einzelauftrag vereinbarten Netto-Auftragswert begrenzt. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Wartungs-, Support- oder Betreuungsverträgen, ist die Haftung mit den vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlten Netto-Entgelten begrenzt.
    4. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust, Reputationsschäden, immaterielle Schäden oder Ansprüche Dritter, sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    5. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, vor Eingriffen, Updates, Migrationen, Importen, Schnittstellenarbeiten oder sonstigen technischen Änderungen für aktuelle und funktionsfähige Backups zu sorgen, sofern Backup-Leistungen nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurden.
    6. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen, Lizenzänderungen oder sonstige Leistungsstörungen von Drittanbietern, Open-Source-Komponenten, Standardsoftware, Plugins, Themes, Hostingdiensten, Zahlungsanbietern, Versanddiensten, APIs, Trackingdiensten, KI-Diensten oder externen Plattformen, sofern diese nicht vom Anbieter verschuldet wurden.
    7. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, bei zwingender gesetzlicher Haftung, bei vorsätzlicher Schädigung oder in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
  16. Rechtliche Verantwortung für Websites, Shops und Inhalte

    1. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Betriebs seiner Website, seines Shops, seiner Webanwendung, seiner Produkte, seiner Dienstleistungen, seiner Rechtstexte, seiner Preise, seiner Werbung, seiner Datenschutzinformationen, seines Cookie-Banners, seiner Newsletterprozesse und seiner Inhalte verantwortlich.
    2. Der Anbieter schuldet keine anwaltliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Vom Anbieter bereitgestellte technische oder redaktionelle Hinweise ersetzen keine Prüfung durch fachkundige Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberater.
    3. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der technischen Einbindung von Rechtstexten, Datenschutzerklärungen, Cookie-Bannern, Trackingdiensten, Zahlungsdiensten oder sonstigen rechtlich relevanten Funktionen, schuldet der Anbieter nur die technische Umsetzung nach den Vorgaben des Kunden oder dessen Beratern, nicht aber die rechtliche Richtigkeit dieser Vorgaben.
    4. Der Kunde hält den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten, freigegebenen oder veranlassten Inhalten, Produkten, Rechtstexten, Datenverarbeitungen, Werbeaussagen oder Geschäftsmodellen entstehen, sofern die Ansprüche nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Anbieters beruhen.
  17. Wartung, Support und Updates

    1. Wartung, laufender Support, Sicherheitsupdates, Funktionsupdates, Monitoring, Backups, Fehlerbehebung nach Projektabschluss, Anpassungen an neue Versionen von Drittsoftware oder laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    2. Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung schuldet der Anbieter nach Abnahme oder Produktivsetzung keine laufende Überwachung, Aktualisierung, Fehlerprüfung, Sicherheitsprüfung oder Funktionskontrolle der erstellten Website, des Shops oder der Software.
    3. Updates von Content-Management-Systemen, Shop-Systemen, Plugins, Themes, Bibliotheken, Serverkomponenten oder Schnittstellen können zu Funktionsänderungen, Inkompatibilitäten oder zusätzlichem Anpassungsbedarf führen. Solche Anpassungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht von einer Wartungsvereinbarung umfasst sind.
    4. Supportleistungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern keine Pauschale, kein Wartungsvertrag oder kein Supportkontingent vereinbart wurde.
  18. Anzuwendendes Recht

    1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
    2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
    2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Anbieters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht als Gerichtsstand vereinbart, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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